Zwischen 1960 und 1970 kam mit der Gebiets- und Verwaltungsreform viel Unruhe in die Gemeinde. Die immer schwieriger werdenden Aufgaben der kommunalen Verwaltung die besonders die kleineren Gemeinden überforderten, ließ die Landesre­gierung nach Möglichkeiten suchen, wie durch eine grundlegende Verwaltungs­reform diese Arbeit besser und rationeller erledigt werden kann. Grundlage für diese Reform waren das von Prof. Zimmermann von der T. U. Braunschweig im Jahre 1964 herausgegebene Raumplanungsgutachten „Südostniedersach­sen“ und das 1965 von der Landesregierung in Auftrag gegebene “Webergut­achten“ in dem der Göttinger Professor Weber in Zusammenarbeit mit Ver­waltungsleuten und Parlamentariern Vorschläge für die notwendige Reform machte. Dieses Gutachten sah eine starke Verminderung der Bezirke und Landkreise und eine Zusammenlegung der kleineren Gemeinden vor, die alle zu Siedlungseinheiten mit mindestens 7.000 Einwohnern werden sollten, in denen die vielfältigen Verwaltungsaufgaben besser erledigt werden konnten. Diese neuen Einheiten konnten nach Vorschlag der Kommission entweder Samtgemeinde werden, in denen die bisherigen Dorfgemeinden noch gewisse Rechte der Selbstverwaltung behielten, oder aber sie konnten mit einem Ort zentraler Bedeutung eine größere Einheitsgemeinde bilden, das heißt einge­meindet werden. Die Vorschläge dieses Gutachtens gaben über lange Zeit Anlaß zu heftigen Diskussionen.

Im Hasenwinkel entstand recht bald die erste Samtgemeinde, zu der sich die Dörfer Ahmsdorf, Almke, Rhode, Klein Steimke und Uhry zusammen schlos­sen, die ihre Verwaltungsstelle in Rhode hatte. Der Landkreis Gifhorn pro­pagierte eine Erweiterung dieses Zusammenschlusses mit allen zehn Hasen­winkeldörfern und dem Mittelpunkt Neindorf und motivierte diese größere Einheit mit der schon in Neindorf bestehenden Mittelpunktschule. Der Ge­meinderat hat sich für diesen Plan nicht begeistern können und hat das auf den zahlreichen Versammlungen, die der Landkreis und der Gesamtschulverband veranstalteten, auch zum Ausdruck gebracht. Um Schluß mit dem immer wieder vorgebrachten Hinweis auf die ,,Einheit des Hasenwinkels" zu machen, schrieb der Bürgermeister einen Brief an die Stadt Königslutter, dessen Abschrift auch der Oberkreisdirektor in Gifhorn zur Kenntnisnahme erhielt. In diesem Schrei­ben vom 29. März 1968 wurde auf folgende Verflechtungen mit der Stadt Königslutter hingewiesen:

  • Auf wirtschaftlichem Gebiet: 40 0/o der von den landwirtschaftlichen Be­trieben Beienrodes bewirtschafteten Flächen liegen in der Feldmark von Königslutter. Alle Landhandelsgeschäfte unseres Ortes werden mit der alteingesessenen Firma J. H. Willeke und mit der Zweigstelle Königslutter der Hauptgenossenschaft getätigt. Die Lieferung von Zuckerrüben Erfolgt nach der Zuckerfabrik Königslutter. Laut Gewerbesteuerausgleichserhebung vom 20. September 1965 arbeiten 45 Arbeitnehmer aus Beienrode in den Roto­werken und der dortigen Zigarrenfabrik. Für alle baulichen Arbeiten wer­den Handwerksbetriebe aus Königslutter herangezogen. Geldgeschäfte wer­den überwiegend mit den beiden Banken abgewickelt, und für den täglichen Bedarf ist die Stadt auch das wichtigste Einkaufszentrum.

  • Im Dienstleistungsbereich: Die ärztliche und pharmazeutische Versorgung leisten ausschließlich Ärzte, Zahnärzte und die Apotheke aus Königslutter. Rechtsberatung erfolgt durch die dortigen Rechtsanwälte und Steuerbe­rater. Seit einigen Jahren ist die Gemeinde Beienrode an die Müllabfuhr des Zweckverbandes Königslutter angeschlossen.

  • Im Verkehrssektor: Königslutter ist von Beienrode aus täglich 7 mal mit den Bussen der KVG zu erreichen. Vom Bahnhof der Stadt kann man 19 mal nach Braunschweig fahren. Die Verkehrsverbindungen nach den Orten des Hasenwinkels, nach der Kreishauptstadt Gifhorn oder gar nach dem Sitz der Regierung in Lüneburg sind wesentlich ungünstiger.

  • Im kulturellen Bereich: Die Realschule Königslutter ist die am leichtesten zu erreichende weiterführende Schule für Beienrode und wird seit vielen Jahren von Schülern aus diesem Ort besucht. Über den Besuch der Sonderschule hat die Gemeinde eine öffentlich rechtliche Vereinbarung mit der Stadt ab­geschlossen. In Beienrode besteht eine Nebenstelle der Volkshochschule Königslutter und 35 Einwohner von Beienrode sind Mitglieder des Kulturvereins Königslutter.

Einen wirklichen Fortschritt in den sich so lange fruchtlos hinziehenden Dis­kussionen über die Neugliederung der Gemeinden gab es aber erst, als das Innenministerium eine Bereisung des Landkreises Helmstedt mit allen betei­ligten Bürgermeistern unternahm. Nach dem unmittelbaren Eindruck und nach Anhörung der betroffenen Gemeinden wurde dann auch für unser Dorf die Eingliederung in die Einheitsgemeinde Stadt Königslutter als sinnvollste und zweckmäßigste Organisationsform ministeriell empfohlen. Die Gemeinde schloß darauf einen Gebietsänderungsvertrag am 1. Februar 1973 mit der Stadt nach dem wir mit dem 1. März 1974 Bürger der Stadt Königslutter sind.