(nach einer Übersetzung und Erläuterung von Herrn Dr. Wilhelm Bornstedt, Braunschweig)

Die Urkunde ist im lateinischen Urtext und im Urkundenbuch des Hochstiftes Halberstadt und seiner Bischöfe unter Nr. 46 (Bd. 1) abgedruckt. Das Original befindet sich im Staatsarchiv Magdeburg. Hier ist die Monumenta Germaniae Historica" (Kaiserurkunden) benutzt worden.

Die deutsche Übersetzung lautet:

»lm Namen der Heiligen und Unteilbaren Dreifaltigkeit. Otto, durch göttlich wohlwollende Milde Kaiser und Herr (,,imperator augustus"').

All Unsere arbeitsamen, gegenwärtigen sowohl als auch zukünftigen Getreuen mögen wissen, wie Wir durch Vermittlung Unseres Getreuen Theoderich, des Markgrafen, die Besitzung - die Wir gehabt haben in einem Dorf namens Bodenrod, gelegen im Gau Derlingo und in des eben genannten Markgrafen - übertragen haben samt allen von Rechts wegen zu dieser Besitzung gehörenden Berechtigungen, und zwar Hörige beiderlei Geschlechts, mit Gebäuden, kleinen Hofstellen[1], bebautem und unbebautem Land, mit Äckern, Wiesen, Weiden, Ängern, Wäldern, Jagden, Seen und Wasserläufen, Fischteichen, Mühlen [2], mit Wegen und unwegsamen Stellen, mit geforderten und zu fordernden Ausgaben und Einkünften, und samt allem übrigen Zubehör, die auf irgendeine Weise außerdem noch genannt oder erwähnt werden können, aus Unserem rechtmäßigen Besitz in die Besitzgewalt Unseres Getreuen Mamecho. Und übertragen es ihm uneingeschränkt als Eigentum. Und zwar auf die Weise, daß der eben erwähnte Mamecho von nun an über dieses Gut freie Verfügungsgewalt haben soll, ob er es nun übereignen, tauschen oder verkaufen will, oder vielmehr für sich behalten will.

Dazu haben Wir ihm auch auf Grund der Bitte und Vermittlung Unseres Getreuen, des Grafen Sibert, zum Eigentum gegeben des Liten[3] Odon Ehefrau Wilburga, deren Söhne und Töchter; und des Odus Ehefau Adalburga samt deren Söhnen und Töchtern. Und damit Unsere Schenkungsverfügung in der Zukunft noch fester und unumstößlicher gelte, haben Wir diesen Unseren kaiserlichen Erlaß durch Unseren Siegelabdruck kennzeichnen lassen, und dazu noch mit eigener Hand, wie unten zu sehen, bekräftigt.

Unterschrift des Herrn Otto, des niemals besiegten Kaisers und Herrschers.

Ich, Hildebold, Bischof und Kanzler, habe dies an Stelle des Erzkaplans Willigis beglaubigt.

Gegeben am 10. September, im Jahre der Geburt des Herrn 980, in der siebten Indictio, im 20. Königsjahr Ottos II, in seinem 13. Kaiserjahr. Gegeben zu Boweldon[4]. Möge es glücklich verlaufen, Amen.«

Nach den historischen und siedlungsgeographischen Untersuchungen von Herrn Dr. Wilhelm Bornstedt ist die Gewähr gegeben, daß es sich hier nur um Beienrode/Dorm handelt.

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[1]„areae“, sind kleinere Höfe, die man später ab etwa 1300 Kothöfe nennt. Sie wurden meist nicht vermeiert, sondern in Erbenzinsrecht vergeben

[2]Wassermühlen, Windmühlen kamen erst später auf

[3] (Iiti) Die Liten waren damals die Inhaber der kleinen Höfe, die späteren Kotsassen. Im damaligen Zeitalter der Leibeigenschaft wurde mit dem Hörigen auch dessen Familie mit in die Leibeigenschaft gegeben.)

[4] Die kaiserliche Jagdpfalz Bodfeld liegt südwestlich von Elbingerode im Harz.